Erkenntnisse über das Alter der Bergbrüderschaft

Älteste Zeichnung der Stadt Geyer aus dem Jahre 1629 (Ausschnitt)
vom kurfürstlich-sächsischen Oberlandbaumeister und Maler Dilich.

 

 

Am 28. Juli 1467 wurde der Stadt Geyer in einer Urkunde der fürstlichen Gebrüder Ernst und Albert die Verleihung eines Jahrmarktes, welcher von Sonntag nach Himmelfahrt an drei Tagen gehalten werden sollte und zugleich die Abhaltung eines Wochenmarktes, in jeder Woche am Dienstag zu halten, bestätigt.

 

Mit dieser Urkunde hatte Geyer seit 1467 seinen Wochenmarkt. Zuvor mußten die Bürger und Bergleute nach Ehrenfreidersdorf gehen, um Ihre Waren zu kaufen.

 

Ein Schriftstück, eine Abschrift ohne Datum, fällt in die Zeit, da Geyer nach den Wochenmarkt in Ehrenfriedersdorf gebunden war. In diesem Schriftstück, aufgesetzt vom Rat zu Geyer, wird unter anderem an die kurfürstliche Regierung geschrieben: "... E.G. ( Eure Gnaden ) wollen uns deshalb mit einem Wochenmarkt begnaden, dass wir, die Knappschaft und die Arbeiter bei uns behalten und sie sich nicht von uns wenden".

Diese Knappschaft wird noch einmal im Jahre 1478 genannt, als sie Widerspruch gegen eine neue Bergordnung eingelegt, da sie glaubte, man wollte ihr die herbeigebrachte Freiheiten für immer aufheben.

 

1529 lesen wir, dass die Herren von Reizenstein zu Tannenberg ihre Schulden in Geyer immer bezahlt haben. Unter anderen hatten sie bei der Schmelzbrüderschaft Schulden in Höhe von 200 Gulden und 40 Gulden Zinsen und bei der Knappschaft Schulden in Höhe von 50 Gulden und 2 Gulden 10 Groschen Zinsen.

 

Nachzulesen sind diese Fakten bei "Dr. Johannes Falke in seiner Geschichte der Bergstadt Geyer, 1866", abgedruckt in der Chronik der Stadt Geyer, 1993 Seite 25,30 und 47.

 

1652 war eine Wiedergründung zur Löblichen Bruderschaft Geyer. Dies ist auch Urkundlich belegt.

 

Mir dieser Aussage ist es erwiesen, dass es in Geyer schon eine Knappschaft im Jahre 1467 gegeben haben muss und nicht erst seit 1652 wie bisher angenommen wurde.